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Recht · 11 Min. Lesezeit ·

DSGVO-konforme Vertriebsautomatisierung: Was erlaubt ist

„Darf ich automatisierte Follow-ups überhaupt verschicken?" – wenn dich diese Frage bisher vom Einsatz von Vertriebsautomatisierung abgehalten hat, bist du nicht allein. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist automatisiertes Nachfassen an bestehende Leads DSGVO- und UWG-konform. Entscheidend ist, wie du es aufsetzt.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Einführung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Zweifelsfällen sollte im Einzelfall ein Anwalt geprüft werden.

Die Kernfrage: Kundenmail oder Kaltakquise?

Der entscheidende Unterschied in der rechtlichen Bewertung liegt in der Beziehung zwischen dir und dem Empfänger. Zwei Szenarien:

  • Szenario A: Jemand hat dich kontaktiert, du hast ein Angebot geschickt. Du fasst nach. → Vorvertragliche Beziehung, Follow-ups rechtlich unbedenklich.
  • Szenario B: Du schreibst jemanden an, zu dem du noch keinen Kontakt hattest. → Kaltakquise, strengere Regeln (UWG § 7).

Vertriebsautomatisierung, wie sie hier beschrieben wird, bezieht sich fast immer auf Szenario A – das Nachfassen eigener Angebote und bestehender Kontakte.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Art. 6 DSGVO – wann darfst du Daten verarbeiten?

Die für Vertrieb wichtigsten Rechtsgrundlagen:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b – Vertrag/Vorvertrag: Deckt Follow-ups an Personen ab, die dir eine Anfrage geschickt oder ein Angebot erhalten haben.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f – berechtigtes Interesse: Kann die Verarbeitung in weiteren Fällen rechtfertigen, erfordert aber Interessenabwägung.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a – Einwilligung: Für Newsletter und Marketing-Mails jenseits konkreter Angebote.

UWG § 7 – Schutz vor unerwünschter Werbung

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt, wann E-Mail-Werbung zulässig ist:

  • B2C: Grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung.
  • B2B: Auch ohne Einwilligung zulässig, wenn eine „mutmaßliche Einwilligung" vorliegt – zum Beispiel bei passendem Angebot für die Zielgruppe.
  • Bestandskunden-Ausnahme: Nach Art. 7 Abs. 3 UWG erlaubt, wenn eine bestehende Geschäftsbeziehung vorliegt und dem Kunden in jeder Mail ein klarer Widerspruch möglich ist.

Bestandskunden-Mails: Was erlaubt ist

Wenn ein Kunde bereits bei dir gekauft hat oder eine vorvertragliche Beziehung besteht, darfst du ihm E-Mails zu ähnlichen Produkten/Leistungen schicken – auch ohne explizite Einwilligung. Vier Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Du hast die E-Mail-Adresse direkt vom Kunden erhalten.
  2. Du wirbst für eigene, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen.
  3. Der Kunde hat der Nutzung nicht widersprochen.
  4. In jeder E-Mail gibt es einen klaren Widerspruchshinweis.

Das deckt die meisten Follow-up-Szenarien ab.

Pflichtangaben in automatisierten Follow-ups

Auch bei automatischen Mails gelten die üblichen Regeln. Jede deiner Follow-up-Mails sollte enthalten:

  • Klaren Absender (Name + Unternehmen)
  • Impressum-Angaben (in der Signatur reicht meist)
  • Widerspruchs-/Abmelde-Möglichkeit
  • Keine irreführenden Betreffzeilen
  • Keine versteckten Absender

Wichtig: Bei einem Tool wie Flino, das aus deinem eigenen Gmail sendet, ist der Absender automatisch dein echter Name und deine echte Adresse – damit ist ein häufiger UWG-Verstoßpunkt entschärft.

AVV: Wann brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Sobald ein externer Dienstleister (SaaS-Tool) in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Das gilt für nahezu jedes Vertriebs- oder E-Mail-Tool, das du einsetzt.

Was ein AVV regelt:

  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Unterauftragsverarbeiter
  • Rechte der betroffenen Personen

Jedes seriöse Tool bietet einen Standard-AVV an, den du einmal unterzeichnest. Flino-Nutzer finden den AVV unter /avv. Ohne AVV arbeitest du nicht DSGVO-konform – auch wenn das Tool technisch einwandfrei ist.

Datenstandort: EU oder USA?

Seit dem „Schrems II"-Urteil und den anschließenden Klarstellungen (EU-US Data Privacy Framework) ist die Nutzung US-basierter Tools zwar wieder möglich, aber mit erhöhtem Prüfaufwand verbunden. Sicherer und unkomplizierter: Tools, die Daten ausschließlich in der EU verarbeiten. Flino verarbeitet ausschließlich in Deutschland/EU.

Checkliste: DSGVO-konforme Vertriebsautomatisierung

Bevor du dein Setup startest, gehe diese Liste durch:

  • AVV mit deinem Vertriebstool unterzeichnet
  • Tool verarbeitet Daten in der EU (oder geprüftes Framework)
  • Datenschutzerklärung auf deiner Website listet das Tool auf
  • Jede E-Mail enthält vollständige Absender-Angaben
  • Jede E-Mail enthält Widerspruchs-Hinweis
  • Bei Anfrage löschst du Daten nach Ablauf der Zweckbindung (typisch: 12 Monate nach letztem Kontakt)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt (auch bei Solo-Selbstständigen Pflicht, wenn regelmäßig Daten verarbeitet werden)
  • Technische Maßnahmen (TLS, Zugriffskontrolle) werden eingehalten

Häufige Irrtümer

„Ich brauche für jeden Follow-up eine Einwilligung." Falsch. Follow-ups zu eigenen Angeboten sind durch die vorvertragliche Beziehung gedeckt.

„Ich darf keine Daten in die USA schicken." Stark vereinfacht. Mit passendem Rechtsrahmen (Data Privacy Framework) ist es möglich, nur komplizierter zu dokumentieren. EU-Tools sind der einfachere Weg.

„Automatisierung ist immer Spam." Falsch. Entscheidend ist nicht, ob eine Mail automatisiert versendet wird, sondern ob eine Rechtsgrundlage besteht und Pflichtangaben erfüllt sind.

Fazit

DSGVO-konforme Vertriebsautomatisierung ist für Dienstleister und Freelancer kein Hexenwerk. Die meisten Follow-up-Szenarien laufen unter der vorvertraglichen Beziehung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und sind damit unproblematisch. Voraussetzung: AVV, EU-Datenstandort, saubere Absender-Angaben, einfacher Widerspruch.

Wenn dein Tool diese Punkte von Haus aus erfüllt, bist du auf der sicheren Seite. Mehr zum praktischen Aufbau deines Setups findest du im Pillar-Leitfaden zur Vertriebsautomatisierung oder im Vergleich der CRM-Alternativen für Freelancer.